Rechtsanwältin Corny Weiß ist seit dem 24.07.2010 ausgebildete Familienmediatorin.
Was ist Mediation?
Mediation ist eine außergerichtliche Alternative der
Konfliktlösung außerhalb eines Gerichtsverfahrens.
Wo wird diese angewendet?
Mediationen können in jedem Fall geeignet sein ein Gerichtsverfahren zu verhindern. Teilweise ordnen die Gerichte auch eine Mediation zum Zwecke der außergerichtlichen Streitbeilegung an.
Das Mediationsverfahren wird bereits auf folgenden Rechtsgebieten angewendet:
Zwei oder mehrere Konfliktparteien (Medianten)
suchen sich einen unparteiischen Dritten (Mediator), der die
Medianten bei der Lösung ihres Konfliktes allparteilich
unterstützt. Die wesentlichen Merkmale eines Mediationsverfahrens
sind: Allparteilichkeit,
Vertraulichkeit, Freiwilligkeit,
Selbstverantwortung und
Ergebnisoffenheit.
Der Mediator ist gegenüber den Medianten
allparteilich, d.h. er ergreift für keinen der
Betroffenen Partei. Der Mediator verhält sich
neutral.
Das gesamte Verfahren ist vertraulich. D.h. nur
die Medianten und der Mediator haben Kenntnis vom Konflikt,
Interessen, Lösungen usw. Nichts von dem was gesagt wird
dringt nach außen. Auch hier unterscheidet sich das
Verfahren vom Gerichtsverfahren, welches in der Regel öffentlich
ist, d.h. jedermann zuhören kann.
Die Teilnahme jedes einzelnen Medianten ist immer
freiwillig. D.h. jeder kann jederzeit das
Verfahren beenden und aussteigen. Eine Begründung muss nicht
geliefert werden.
Die Medianten arbeiten selbstverantwortlich
mit.
Das Verfahren ist ergebnisoffen. D.h. der Ausgang
des Verfahrens hängt ausschließlich davon ab, ob die Medianten zu
einer gemeinsamen Lösung kommen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist streng strukturiert. In der
ersten Besprechung erklärt der Mediator den Verfahrensablauf. Die
Medianten können Fragen und Bedenken zur Person des Mediators,
seinem Hauptberuf (z.B.: Rechtsanwalt) und dem Verfahren äußern,
die geklärt werden.
Am Ende der ersten Besprechung schließen die Medianten mit dem
Mediator einen Mediationsvertrag, in dem u.a. auch die Höhe der
Kosten und wer diese trägt verbindlich geregelt werden. Der
Mediator wird nach Stunden bezahlt, nicht nach
Gegenstandswert. Dies macht das Mediationsverfahren in der
Regel deutlich günstiger als das Gerichtsverfahren.
In den Folgebesprechungen legen die Medianten ihre ganz
persönlichen Interessen bei diesem Konflikt dar (= Herzstück der
Mediation). Jeder erhält ausreichend Gelegenheit, ohne Bewertung
von außen und ohne Unterbrechung von außen seine ganz persönlichen
Interessen, die er/ sie in diesem Konflikt berücksichtigt wissen
will darzulegen.
Dritte, bsw. Steuerberater, Rechtsanwälte, Lebenspartner können
partiell mit ihren Sichtweisen einbezogen werden. Anhand dieser
Interessen erarbeiten die Medianten schliesslich verschiedene
Lösungsmöglichkeiten, die einzeln nach und nach besprochen und
berücksichtigt werden. Auch sind Rücksprachen mit Steuerberatern,
Rechtsanwälten usw. jederzeit extern möglich.
Am Ende des Verfahrens schließen die Medianten
untereinander eine Mediationsvereinbarung, die für
alle Beteiligten bindend ist. Sie kann, wenn gewünscht, auch
notariell beurkundet werden.
Die Medianten haben eigenverantwortlich gemeinsam eine Lösung für
ihren Konflikt gefunden. Alleine diese Eigenverantwortung
garantiert das Einhalten der Vereinbarung. Eine nächste Instanz ist
nicht mehr notwendig.
Die Verfahrensdauer ist abhängig vom Konflikt und
der Zahl der Beteiligten. Sie ist aber in jedem Fall
wesentlich kürzer als ein
Gerichtsverfahren.
Kosten des Verfahrens
Das Mediationsverfahren ist nicht kostenlos. Diese richten sich je nach der Dauer des Verfahrens. Die genauen Kosten können sie gerne in einem persönlichen Gespräch erfahren.Häufig werden diese Kosten auch von Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Sprechen Sie mich doch einfach an. Gern berate ich sie auch hierzu.