Mediation

Rechtsanwältin Corny Weiß ist seit dem 24.07.2010 ausgebildete Familienmediatorin.

Was ist Mediation?

Mediation ist eine außergerichtliche Alternative der Konfliktlösung außerhalb eines Gerichtsverfahrens.

Wo wird diese angewendet?

Mediationen können in jedem Fall geeignet sein ein Gerichtsverfahren zu verhindern. Teilweise ordnen die Gerichte auch eine Mediation zum Zwecke der außergerichtlichen Streitbeilegung an.

Das Mediationsverfahren wird bereits auf folgenden Rechtsgebieten angewendet:

  1. Trennung, Scheidung
  2. Erbrecht
  3. Arbeitsrecht
  4. Wirtschaftsmediation
  5. Nachbarstreitigkeiten
  6. Strafrecht (Täter - Opfer - Ausgleich)
  7. Gewaltproblemen in der Schule
  8. Interkulturelle Streitigkeiten
Merkmale des Mediationsverfahrens

Zwei oder mehrere Konfliktparteien (Medianten) suchen sich einen unparteiischen Dritten (Mediator), der die Medianten bei der Lösung ihres Konfliktes allparteilich unterstützt. Die wesentlichen Merkmale eines Mediationsverfahrens sind: Allparteilichkeit, Vertraulichkeit, Freiwilligkeit, Selbstverantwortung und Ergebnisoffenheit.

Der Mediator ist gegenüber den Medianten allparteilich, d.h. er ergreift für keinen der Betroffenen Partei. Der Mediator verhält sich neutral.

Das gesamte Verfahren ist vertraulich. D.h. nur die Medianten und der Mediator haben Kenntnis vom Konflikt, Interessen, Lösungen usw. Nichts von dem was gesagt wird dringt nach außen. Auch hier unterscheidet sich das Verfahren vom Gerichtsverfahren, welches in der Regel öffentlich ist, d.h. jedermann zuhören kann.

Die Teilnahme jedes einzelnen Medianten ist immer freiwillig. D.h. jeder kann jederzeit das Verfahren beenden und aussteigen. Eine Begründung muss nicht geliefert werden.

Die Medianten arbeiten selbstverantwortlich mit.

Das Verfahren ist ergebnisoffen. D.h. der Ausgang des Verfahrens hängt ausschließlich davon ab, ob die Medianten zu einer gemeinsamen Lösung kommen.

 

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist streng strukturiert. In der ersten Besprechung erklärt der Mediator den Verfahrensablauf. Die Medianten können Fragen und Bedenken zur Person des Mediators, seinem Hauptberuf (z.B.: Rechtsanwalt) und dem Verfahren äußern, die geklärt werden.

Am Ende der ersten Besprechung schließen die Medianten mit dem Mediator einen Mediationsvertrag, in dem u.a. auch die Höhe der Kosten und wer diese trägt verbindlich geregelt werden. Der Mediator wird nach Stunden bezahlt, nicht nach Gegenstandswert. Dies macht das Mediationsverfahren in der Regel deutlich günstiger als das Gerichtsverfahren.
In den Folgebesprechungen legen die Medianten ihre ganz persönlichen Interessen bei diesem Konflikt dar (= Herzstück der Mediation). Jeder erhält ausreichend Gelegenheit, ohne Bewertung von außen und ohne Unterbrechung von außen seine ganz persönlichen Interessen, die er/ sie in diesem Konflikt berücksichtigt wissen will darzulegen.
Dritte, bsw. Steuerberater, Rechtsanwälte, Lebenspartner können partiell mit ihren Sichtweisen einbezogen werden. Anhand dieser Interessen erarbeiten die Medianten schliesslich verschiedene Lösungsmöglichkeiten, die einzeln nach und nach besprochen und berücksichtigt werden. Auch sind Rücksprachen mit Steuerberatern, Rechtsanwälten usw. jederzeit extern möglich.

Am Ende des Verfahrens schließen die Medianten untereinander eine Mediationsvereinbarung, die für alle Beteiligten bindend ist. Sie kann, wenn gewünscht, auch notariell beurkundet werden.
Die Medianten haben eigenverantwortlich gemeinsam eine Lösung für ihren Konflikt gefunden. Alleine diese Eigenverantwortung garantiert das Einhalten der Vereinbarung. Eine nächste Instanz ist nicht mehr notwendig.

Die Verfahrensdauer ist abhängig vom Konflikt und der Zahl der Beteiligten. Sie ist aber in jedem Fall wesentlich kürzer als ein Gerichtsverfahren.

Kosten des Verfahrens

Das Mediationsverfahren ist nicht kostenlos. Diese richten sich je nach der Dauer des Verfahrens. Die genauen Kosten können sie gerne in einem persönlichen Gespräch erfahren.Häufig werden diese Kosten auch von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

 

Sprechen Sie mich doch einfach an. Gern berate ich sie auch hierzu.